Kleines Lexikon des Gewerblichen Rechtsschutzes

Internationale Registrierung - IR-Marke

Das Madrider Markenabkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ermöglicht Angehörigen der Vertragsländer für ihre im Heimatland eingetragene Marke Markenschutz in den anderen Vertragsländern durch eine einzige Registrierung beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (OMPI/WIPO) zu bekommen. Die Vertragsländer, in denen ein Schutz begehrt wird müssen benannt werden. Das Gesuch um Internationale Registrierung ist in französischer oder englischer Sprache bei der Behörde des Heimatlandes zur Vermittlung einzureichen. Vertragsstaaten nach dem MMA sind:

Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Benelux*, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, VR China*, Dänemark**, Deutschland*, Estland**, Finnland**, Frankreich*, Georgien*, Großbritannien**, Island**, Italien, Föderale Rep. Jugoslawien*, Kasachstan, Kenia*, Kirgisistan, Demokratische Volksrepublik Korea* (Nordkorea), Kroatien, Kuba*, Lesotho*, Lettland, Liberia, Liechtenstein*, Litauen**, Marokko*, Mazedonien, Republik Moldau*, Monaco*, Mongolei, Mosambik*, Norwegen*, Österreich*, Polen*, Portugal*, Rumänien*, Russische Föderation*, San Marino, Schweden**, Schweiz*, Sierra Leone, Slowakei*, Slowenien*, Spanien*, Sudan, Südkorea**, Swasiland*, Tadschikistan, Tschechische Republik*, Turkmenistan**, Türkei**, Ukraine, Ungarn*, Usbekistan, Vietnam, Weißrußland (Belarus).

* gleichzeitig Vertragsländer nach dem Madrider Markenabkommen, MMA und nach dem Madrider Markenprotokoll, PMMA
** nur nach dem Madrider Markenprotokoll, PMMA

Nach der Internationalen Registrierung wird die Marke den zuständigen Länderbehörden der beantragten Länder mitgeteilt. Nach der Registrierung ist die Marke in jedem Land ebenso geschützt, als wäre sie dort unmittelbar hinterlegt worden. Da es sich um nationale Rechte handelt, können die Behörden innerhalb eines Jahres nach Maßgabe der nationalen Gesetze den Schutz verweigern. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann danach beliebig oft verlängert werden.

Literatur:

  • Leitfaden für die internationale Registrierung von Marken, hrsg. von der Weltorganisation für geistiges Eigentum, Genf, Carl Heymanns Verlag, Köln

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