Kleines Lexikon des Gewerblichen Rechtsschutzes

Patentklassifikation

Die Patentklassifikation teilt das gesamte Gebiet der Technik in Symbole ein. Die deutsche Patentklassifikation wurde am 07.10.1975 durch die Internationale Patentklassifikation -IPC- abgelöst, die nicht nur vom Deutschen Patent- und Markenamt, sondern auch von ausländischen Patentämtern verwendet wird, um den Inhalt einer Patentschrift einheitlich zu bezeichnen. So ist z.B. für einen Handfeuerlöscher das Symbol A 62 C 13/00 vorgesehen. A 62 C für die Feuerbekämpfung und 13/00 für das Untergebiet der tragbaren Feuerlöscher. Die Patentklassifikation erleichtert Recherchen nach dem Stand der Technik, um Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu Forschungs- und Erfindungsergebnissen feststellen zu können.

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