Kleines Lexikon des Gewerblichen Rechtsschutzes


 

WTO-
Welthandelsorganisation (World Trade Organization)

 

WTO (World Trade Organization) ist die Abkürzung der Welthandelsorganisation, welche durch das am 15. April 1994 in Marrakesch, Marokko, geschlossene WTO-Übereinkommen gegründet wurde. Für die Gründungsstaaten ist das Übereinkommen am 1.1.1995 in Kraft getreten. Die WTO hat sich zum übergeordneten Ziel gesetzt, den internationalen Handel durch Abbau von Handelshemmnissen wie Zöllen oder Einfuhrbeschränkungen zu liberalisieren, so dass ein freier internationaler Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten möglich wird.

Die WTO zählt derzeit 150 Mitgliedstaaten. Darunter die Mitgliedstaaten der EU, USA, Japan, China und die Europäische Gemeinschaft (EG) als supranationale Organisation. Zuletzt ist Vietnam mit Wirkung zum 11. Januar 2007 beigetreten. Russland ist derzeit kein Mitglied. Ein Beitritt wird jedoch für Mitte 2007 erwartet. Die WTO umfasst die Verträge GATT, GATS und den für den gewerblichen Rechtsschutz weitaus wichtigeren Vertrag TRIPS (Anhang C des WTO-Übereinkommen), die wirtschaftspolitisch insbesondere auf eine liberale Außenhandelspolitik anstreben, in deren Zentrum die Deregulierung und Privatisierung des internationalen Handels steht.

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