Probleme bei der Wahl eines Domain-Namens

 

Jeder der in Wirtschaft, Kultur, Politik oder Wissenschaft eine Rolle spielt, muss sich im Internet mit einem Domain-Namen melden, der auf ihn hinweist und unverwechselbar ist. Bei der Wahl eines Domain-Namens werden erhebliche Fehler begangen:

Zum einen wird nicht nach Rechten Dritter recherchiert. Es wird nicht nach identischen oder ähnlichen Marken, Unternehmensnamen, Domains oder Titeln gesucht, so dass häufig Angriffe Dritter erfolgen, die nicht abgewehrt werden können und dazu führen, dass ein neuer Domain-Name gewählt werden muss.

Fehler bei der Wahl eines Domain-Namens:

  • Wahl eines freizuhaltenden Namens
  • Keine Recherchen nach identischen oder nahen
    • Marken
    • Unternehmensnamen
    • Domains
    • Titeln

So kann der Inhaber der Domain "schumacher.de" erleben, dass zahlreiche Rechte gegen die Domain vorgebracht werden. "Schumacher" kann eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke, ein Unternehmensname oder ein geschützter Titel sein. Ferner kann auch aus einem Familiennamen und aus einem identischen Domain-Namen vorgegangen werden, der sich nur durch die Kennung (zum Beispiel "de" oder "com") unterscheidet.

Zum anderen wird übersehen, dass Namen wie "Anwalt", "Deutschland" oder "Software" beschreibende Angaben sind, für die ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit besteht. Ferner sind diese Namen irreführend, das heißt es kann leicht angenommen werden, dass die Inhaber solcher Domain-Namen eine übergeordnete Institution darstellen. Diese beschreibenden und irreführenden Domains werden durch Gerichte untersagt, da ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegt.

Rechte gegen einen Domain-Namen:
Eine Domain kann angegriffen werden durch

  • das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG
    • Freihaltebedürfnis für Gattungsbegriffe, z.B. "Rechtsanwalt"
    • Irreführung, z.B. "weltweit"
    • Domain-Grabbing durch hohen Verkaufspreis
  • Marken, z.B. "SCHUMACHER®"
  • Firmennamen / Unternehmensbezeichnungen, z.B. "Schumacher GmbH"
  • Geschützte Titel, z.B. "Schumacher-Journal"
  • Namensrechte, z.B. "Michael Schumacher"
  • Identische Domainnamen
    • "schumacher.de"
    • "schumacher.com"
  • Urheberrechte, z.B. ein Werbespruch

Ein Domain-Name ist somit äußerst schwach, wenn nicht vorher recherchiert wurde und zusätzlich stützende Maßnahmen ergriffen werden, wie sie unten beschrieben werden.

Der Inhaber eines Domain-Namens kann nicht nur Angriffe aus den verschiedensten Richtungen erwarten, sondern er wird darüber hinaus noch erkennen, dass er kaum Rechte aus seiner Domain geltend machen kann. Im Gegensatz zu einer Marke oder einem Firmennamen bietet ein Domain-Name keinen breiten Schutz, sondern bei richtiger Wahl nur den Vorteil, dass aufgrund der Registrierung der Name auf seine Internet-Seite hinweist und ein Zweiter diesen Namen als Domain nicht erhält.

Keine Rechte aus einem Domain-Namen:
Aus einer Domain "copat.de" können NICHT angegriffen werden:

  • Identischer Domainname, z.B. "copat.net" / "copat.org"
  • Marken, z.B. "COPAT®"
  • Firmennamen / Unternehmensbezeichnungen, z.B. "COPAT GmbH"
  • Geschützte Titel, z.B. Zeitschriftentitel "COPAT-News"
  • Namensrechte, z.B. "Peter Copat"

Ausnahme nur bei Verkehrgeltung des Domain-Namens oder wenn der Domain-Name als besondere Geschäftsbezeichnung gilt.

Somit kann aus einem Domain-Namen in der Regel nicht gegen Marken, Unternehmensnamen, Namensrechte und Titel vorgegangen werden.

Die erhebliche rechtliche Schwäche eines Domain-Namens sollte jeden Inhaber dazu führen, stärkende Maßnahmen zu ergreifen. So kann ein Domain-Name gleichzeitig der Name eines Unternehmens sein, so dass dann zusätzlich der Schutz aus dem Firmennamen oder aus der Unternehmensbezeichnung besteht. Ein noch größerer Schutz kann durch eine beim Patentamt eingetragene Marke erhalten werden. Sobald der Domain-Name als Marke beim Patentamt eingetragen ist, kann mit diesem Namen gegen alle Arten von Namen und Bezeichnungen Dritter vorgegangen werden, wenn diese Marken und Rechte Dritter eine spätere Priorität besitzen als die eingetragene Marke. Somit kann dann der Domain-Inhaber sich gegen identische und ähnliche Marken, Unternehmensnamen, Domain-Namen, Titel und Namensrechte wehren.

Das parallele Anmelden einer Marke zu einem Domain-Namen gibt somit dem Inhaber einer Domain wesentliche Rechte. Es muss aber dafür gesorgt werden, dass ein Domain-Name gewählt wird, der durch eine Marke schutzfähig ist. Der gewählte Name darf nicht beschreibend sein, da das Deutsche Patent- und Markenamt Marken nicht zulässt, die die Ware oder Dienstleistung beschreiben, für die Schutz nachgesucht wird. So kann zum Beispiel ein Software-Hersteller als Namen nicht "Software exzellent" oder "Computerexakt" wählen. Genauso wenig kann ein Anbieter von Möbeln die Worte "Qualität" oder "High Design" wählen.

Es sollte für jeden Inhaber einer Homepage selbstverständlich sein, den Domain-Namen zur Marke anzumelden. Genauso wie jedes Dienstleistungsunternehmen (Banken, Versicherungen ...) den Unternehmensnamen zur Dienstleistungsmarke anmeldet, muss für einen Domain-Namen Markenschutz nachgesucht werden.

Keine Domain ohne Markenschutz!

 

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