EUPAT

Neuere deutsche und europäische Rechtsprechung

 

Unter EUPAT führen wir neuere deutsche und europäische Rechtsprechung auf, die uns im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht aufgefallen ist.
Entscheidungen, die in weniger wichtigen verfahrensrechtlichen Fragen ergingen, werden nicht erwähnt.

Zu Beginn neue Gesetzesänderungen national und durch die EU.

 

Gesetzesänderungen national

Neues Urheberrechtsgesetz seit 13.9.2003 in Kraft

  • Einschränkung von Privatkopien auf ungeschützte Vorlagen.
  • Gegen Umgehungen von Kopierschutz.
  • Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte ausübender Künstler gestärkt.
Neufassung des UWG
  • Unerbetene Fax-, SMS- und Email-Werbung ("Spamming") ist verboten.
  • Sonderveranstaltungen (Schluss-, Jubiläums-, Räumungsverkäufe) sind zugelassen.
  • Preisnachlässe bei vorher nicht bestehenden Preisen (Mondpreise) sind unzulässig.

Einfügung der EU-Biopatentrichtlinie in das PatG (am 26.06.03 von Bundestag an den Rechtausschuss verwiesen), N.B. Die EU-Kommission hat bereits am 10.07.03 Klage wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie 98/44/EG aus dem Jahre 1998 u.a. gegen Deutschland in Luxemburg eingereicht.

  • Schutz von Biologischem Material, Naturstoffen und Schutzumfang; Ausschluss von Klonierungsverfahren, Embryonenverwendung; kein Gebrauchsmuster für Biotechprodukte.

 

Gesetzesänderungen durch die EU

EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (EU-Ratsvorlage vom 20.2.02, wird im Oktober 2003 ins EU-Parlament eingebracht)

  • Schutz für Erfindungen, für deren Ausführung ein Computer(netz) oder sonstige programmierbare Vorrichtung verwendet wird, die neu ist, wenigstens zum Teil von Computerprogrammen realisiert wird und einen für den Fachmann nicht naheliegenden technischen Beitrag leistet.

 

Deutsches Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Einspruchsverfahren nur noch beim BPatG
Dem Einsprechenden wurde eine Einspruchsinstanz genommen, um das Patentamt zu entlasten. Die Richtlinien für das Einspruchsverfahren wurden neu verfasst.
Es verbleibt die selten zugelassene Rechtsbeschwerde beim BGH.
Es handelt sich um ein Gerichtsverfahren, so dass eine nicht öffentliche Anhörung nach § 46 PatG nicht stattfinden kann sondern nur eine mündliche Verhandlung. Mitt. 2002, 417

Bedingte Rücknahme einer noch nicht offengelegten Patentanmeldung
Mitt. 2002, 79 Bedingte Rücknahme
Aussage des Anmelders in seiner Zurücknahmeerklärung: " Somit unterbleibt deren voraussichtliche Veröffentlichung."
Die Veröffentlichung konnte aber nicht mehr verhindert werden. Anmelder ficht daraufhin seine Rücknahme an.
Entschdg. des BPatG: Rücknahme galt nur unter der Voraussetzung, dass eine Veröffentlichung verhindert werden konnte.

Unzulässige Erweiterung
BGH-Entschdg. GRUR 2002, 49 Drehmomentübertragungseinrichtung
Der BGH bleibt bei seiner Rechtsprechung, dass bis zur Erteilung Merkmale noch in die Patentansprüche genommen werden dürfen, die den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen inhaltlich entnehmbar sind.
Der BGH geht aber weiter: Ein "breit" formulierter Anspruch ist unbedenklich, wenn ein in der Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel sich für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und einem ursprünglichen Anspruch oder dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen entnehmbar ist.

Rechtsschutzbedürfnis für Ni-Klage gegen Deut. Patent obwohl paralleles EP-Patent
BPatG-Entschdg. GRUR 2002, 53 Stretchfolie
Bestehen ein EP-Patent und ein gleichlautendes DE-Patent nebeneinander, so ist das DE-Patent ohne Wirkung nach Art. II § 8 Int.PatÜG. Besteht dann noch ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Einspruch oder eine Ni-Klage gegen das Deutsche Patent? Das BPatG hat dies bejaht.

BPatG-Entscheidungen zur fehlenden Technizität von Computerprogrammen

  • Suche fehlerhafter Zeichenketten, GRUR 2002, 871
  • Ermittlung einer in Messdaten enthaltenen Struktur durch Fuzzy-Clustering, GRUR 2003, 139
  • Aufschlüsse über den Inhalt eines Dokuments durch Sprachverarbeitung und Steuerung geschäftlicher Aktivitäten nach den Ergebnissen, GRUR 2002, 869

Internet-Veröffentlichung in der Regel kein sicherer Stand der Technik
BPatG-Entschdg. 17. Senat, 14 W (pat) 84/01
Eine Internet-Veröffentlichung stellt in der Regel keinen sicheren Stand der Technik dar, da nicht festgestellt werden kann, wann die Veröffentlichung erfolgte.

Ausführbarkeit einer Lehre verneint, wenn zur Bestimmung der Teilchengröße die Meßmethode nicht genannt wird
BPatG-Entschdg. 15. Senat, 15 W (pat) 27/01
Die Ausführbarkeit einer Lehre wurde verneint, wenn zur Bestimmung der Teilchengröße von Calciumcarbonat als Zusatzstoff verschiedene Meßmethoden zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und die Meßmethode nicht genannt wird. Ungenügende Offenbarung.

Ein Einspruch muss sich mit allen Merkmalen der patentierten Lehre befassen
BPatG-Entschdg. 10. Senat, 10 W (pat) 28/01, ähnlich GRUR 1988, 364
Werden in einer Einspruchsbegründung Merkmale des Oberbegriffs des Hauptanspruchs ausgelassen, so ist der Einspruch nicht ausreichend begründet.

Zeugeneinvernahme durch eine Videokonferenz
BPatG-Entschdg. 23. Senat, GRUR 2003,176
Der 23. Senat vernahm einen Zeugen im Rahmen einer Einspruchsbeschwerde in einer Videokonferenz, da der Zeuge krankheitsbedingt aus Großbritannien nicht anreisen konnte.
Die ZPO lässt dies seit 1.1.2002 zu, § 128a II ZPO.

Beschränkung eines Hauptanspruchs durch Aufnahme nicht aller Merkmale eines Unteranspruchs
BPatG-Entschdg. 5. Senat, 5W (pat) 414/00
Zum Beschränken eines Hauptanspruchs müssen nicht alle Merkmale des gewählten Unteranspruchs aufgenommen werden, wenn die dadurch entstandene Kombination ein Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann.

Schutzbereich von Patenten mit Maßangaben nach neuem Recht
Beschl. BGH, Mitt. 2002, 212 (Schneidmesser I) und ebenda, 216 (Schneidmesser II)
Eine äquivalente Benutzung eines Patent mit Maßangaben beschränkt sich auf Toleranzen, und auf das was noch mit dem Sinngehalt der Ansprüche in Beziehung zu setzen ist.

 

Europäisches Patentrecht

Pilotprojekt des EPA: Erweiterter Recherchenbericht
Amtsblatt EPA 5/2003, 206
Zusätzlich zum Recherchenbericht erstellt das EPA eine Beurteilung der Erfindung ohne zusätzliche Kosten.

Das EPA hält den erweiterten europäischen Recherchenbericht für ein wirkungsvolles Instrument und für eine Dienstleistung, die den Anmeldern eine frühzeitige fundierte Entscheidung erleichtert und dem Amt eine Straffung des Erteilungsverfahren ermöglicht.

Gleichzeitig ist dies ein erster Schritt, um das europäische und das PCT-Verfahren in Einklang zu bringen, nachdem die Internationalen Recherchenbehörden für ab 1. Januar 2004 eingereichte internationale Anmeldungen einen erweiterten internationalen Recherchenbericht erstellen werden.

Berichtigung von Prioritätsdaten
EPA Beschwerdesache J 16/99
Anmelder hat als Prioritätsdatum fälschlich 14. Januar 1993 angegeben. Auf der Abschrift der Prioritätsanmeldung stand 13. Januar 1993. Anmelder wünscht noch nach der Erteilungsentscheidung eine Korrektur. Formalsachbearbeiter lehnt nach Regel 88 EPÜ ab.

Die Juristische Kammer entschied, dass Regel 89 EPÜ und nicht Regel 88 EPÜ anzuwenden sei, da es sich nicht nur um eine geringfügige Korrektur (Schreibfehler, offenbare Unrichtigkeit) handelt. Denn das EPA würde mit diesen falschen Angabe nicht erteilen wollen. Damit wurde eine Korrektur zugelassen.

Zulässigkeit unabhängiger Ansprüche in einer EP-Patentanmeldung (Nebenansprüche)
Art. 82 EPÜ lässt nur einen unabhängigen Anspruch pro Kategorie (Erzeugnis, Verfahren, Vorrichtung, Verwendung) zu. Eine Ausnahme hiervon wird vom EPA in bestimmten Fällen gewährt, die in den neuen Prüfungsrichtlinien des EPA in einer Liste aufgeführt sind.

Gemeinsamer Einspruch mehrerer Personen
Entschdg. der Großen Beschwerdekammer des EPA G3/99 Abl. EPA 2002, 347, T 543/99
Es wurde zugelassen, dass mehrere Personen gemeinsam Einspruch erheben. Sie müssen aber einen gemeinsamen Vertreter nennen. Im Einspruchsverfahren können keine weiteren Personen hinzutreten.

Zulässigkeit von Disclaimern
Vorlage an die Große BK G1/03 und G2/03, Abl EPA 2003, 225 und 334
Ist Aufnahme eines Disclaimers eine unzulässige Erweiterung der Patentanmeldung, und welche Kriterien sollen angewandt werden, wenn nein ist u.a. ein Disclaimer zur Abgrenzung gegenüber einer voreingereichten, nachveröffentlichten Druckschrift zulässig?

 

Deutsches Markenrecht

Freihaltung eines Fachausdrucks
BGH v. 11.10.2001 "OMEPRAZOK" GRUR 2002, 540
Die Marke "OMEPRAZOK" war u.a. für pharmazeutische Erzeugnisse eingetragen worden. Gegen die Marke wurde Löschung beantragt, weil die Marke dem Arzneimittelwirkstoff "Omeprazol" zu nahe sei und ein Freihaltebedürfnis bestehe. BGH weist Löschungsantrag zurück, da nach ständiger Rechtsprechung "jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht" und diejenigen, die den Fachausdruck kennen, der Endsilbe "zok" herkunftshinweisende Eigenart beimessen.

Konturlose Farbmarke eintragungsfähig
Entscheidungen des BGH GRUR 1999, 491, GRUR 1999, 730, GRUR 2001, 1154, GRUR 2002, 427
Konturlose Farben und Farbzusammenstellungen sind schutzfähig.

Buchstaben "AC" für Vitaminpräparate eintragungsfähig
Entschdg. des BGH, GRUR 2002, 261 AC
Die Buchstaben "AC" sind für Vitaminpräparate eintragungsfähig, da schon eine geringe Unterscheidungskraft ausreiche und ein beschreibender Begriffsinhalt nicht gegeben sei.

Sind einstellige Zahlen schutzfähig?
Entscheidungen des BGH, Mitt. 1995, 184, GRUR 2000, 608 und GRUR 2002, 970
Das HABM verneint grundsätzlich die Schutzfähigkeit einstelliger Zahlen wegen fehlender Unterscheidungskraft. Der BGH hält dagegen einstellige Zahlen grundsätzlich für markenfähig, da § 3 Abs. 1 MarkenG Zahlen zulässt. Der BGH verlang deshalb eine Einzelfallprüfung.

Für schutzfähig wurden vom Bundespatentgericht folgende Marken gehalten:

Marke Waren/Dienstleistungen u.a. Begründung Gericht
Jedermann Beherbergung und Verpflegung von Gästen Fehlende Üblichkeit im Sprachgebrauch der betroffenen Waren und Dienstleistungen. BPatG 25 W (pat) 228/01
Textmaker Elektrische Apparate und Computer In Wortstruktur oder Semantik vom üblichen Sprachgebrauch abweichende Wortzusammenfügung. BPatG 25 W (pat) 267/01
PRIMA Dienstleistungen eines Verlages, Rundfunk-, Fernsehprogramme Weder ein in der Werbung gebräuchliches Wort noch werde es bei diesen Dienstleistungen verwendet. BPatG 32 W (pat) 230/01
BANK ONE Bankgeschäfte Nicht völlig sprachüblich gebildet. BPatG 33 W (pat) 82/01

 

Europäisches Markenrecht

Eintragungsfähigkeit einer Bildmarke, die die Ware naturgetreu abbildet
Entschdg. des Gerichts erster Instanz der EG, GRUR Int. 2002, 75 Geschirrspülmitteltablette
Der naturgetreuen Abbildung einer Geschirrspülmitteltablette fehlt Unterscheidungskraft.


Händlermarke (Einzelhandelsdienstleistungsmarke) schutzfähig?
Das Harmonisierungsamt hat die Schutzfähigkeit einer eigenen Marke für die Dienstleistungen eines Einzelhändlers in der 1999 ergangenen Entscheidung "GIACOMELLI SPORT" bejaht. Der 24. Senat des BPatG sieht darin aber immer noch eine Hilfsdienstleistung und hat deshalb dem Europäischen Gerichtshof die folgenden Fragen vorgelegt:
"1. Stellt der Einzelhandel mit Waren eine Dienstleistung i.S. von Art. 2 der Richtlinie dar?
Falls diese Frage bejaht wird:
2. Inwieweit sind derartige Dienstleistungen eines Einzelhändlers inhaltlich zu konkretisieren, um die Bestimmtheit des Gegenstandes des Markenschutzes zu gewährleisten, ......"

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