Bestimmungen zum Urheberrecht in der Europäischen Informationsgesellschaft
 

Die Europäische Union verfügt nach der vom EU-Ministerrat am 9. April 2001 erlassenen Richtlinie über neue Bestimmungen zum Urheberrecht, die sich auf Fragen zur Informationsgesellschaft beziehen.
Diese Bestimmungen werden in den Mitgliedsstaaten voraussichtlich innerhalb von 18 Monaten in innerstaatliches Recht umgesetzt.

Zu den wichtigsten Merkmalen der Richtlinie zählen unter anderem

  • die verbindliche Ausnahme betreffend bestimmte technische Vervielfältigungshandlungen im Internet für Betreiber von Kommunikationsnetzen;
  • eine umfassende fakultative Liste der Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz, zu denen auch private Vervielfältigungen gehören;
  • das Konzept der angemessenen Vergütung der Rechtsinhaber und
  • Vorkehrungen, die gewährleisten, dass bei bestehenden Kopierschutzvorrichtungen die Interessen der Personen gewahrt sind, die eine Ausnahme vom ausschließlichen Vervielfältigungsrecht in Anspruch nehmen können.

 

Zurück zur HOMEPAGE


Diese Seite wurde zuletzt geändert am 01.05.01/Me um 15:30 Uhr.
(c) Cohausz Hannig Dawidowicz & Partner 2001