Die Europäische Union verfügt nach der vom
EU-Ministerrat am 9. April 2001 erlassenen Richtlinie
über neue Bestimmungen zum Urheberrecht, die sich
auf Fragen zur Informationsgesellschaft beziehen.
Diese Bestimmungen werden in den Mitgliedsstaaten
voraussichtlich innerhalb von 18 Monaten in innerstaatliches
Recht umgesetzt.
Zu den wichtigsten Merkmalen der Richtlinie zählen
unter anderem
- die verbindliche Ausnahme betreffend bestimmte technische
Vervielfältigungshandlungen im Internet für Betreiber
von Kommunikationsnetzen;
- eine umfassende fakultative Liste der Ausnahmen vom
Urheberrechtsschutz, zu denen auch private Vervielfältigungen
gehören;
- das Konzept der angemessenen Vergütung der Rechtsinhaber und
- Vorkehrungen, die gewährleisten, dass bei bestehenden
Kopierschutzvorrichtungen die Interessen der Personen gewahrt sind,
die eine Ausnahme vom ausschließlichen Vervielfältigungsrecht
in Anspruch nehmen können.
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