Gebrauchsmuster

 

Schutz Materiellrechtliche
Voraussetzungen
Schon-
frist
Entstehung Materielle
Prüfung
Laufzeit Bezeichnung

Erzeugnisse (Vorrichtungen, Stoffe, Mittel)

Neuheit

Erfinderische Tätigkeit

Gewerbliche Anwendbarkeit

6 Monate

Anmeldung und Eintragung in die Gebrauchs-
musterrolle

nein

10 Jahre

(U)

DBGM

Gebrauchs-
muster

 

Das Gebrauchsmuster ist ein dem Patent verwandtes technisches Schutzrecht. Durch ein Gebrauchsmuster werden Erfindungen mit Ausnahme von Verfahren gegen Nachahmung geschützt (§ 1 GebrMG). Die maximale Laufzeit ist mit 10 Jahren (§ 23 GebrMG) kürzer als beim Patent. Eine Prüfung auf Neuheit und auf einen erfinderischen Schritt erfolgt beim Gebrauchsmuster nicht. Der Erfinder bzw. das Unternehmen bekommt daher schneller ein Schutzrecht als beim Patent, allerdings kann es sich bei einer Nachprüfung im Streitfall als "Scheinrecht" erweisen. Gebrauchsmusteranmeldungen müssen beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich eingereicht werden.

Nicht schutzfähig sind

  • Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden,
  • ästhetische Formschöpfungen,
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten
  • Computerprogramme und die Wiedergabe von Informationen (§ 1 GebrMG).

Offenkundige Vorbenutzungshandlungen gelten nur dann als Stand der Technik, wenn sie im Inland erfolgt sind. Für die Beurteilung der Neuheit eines Gebrauchsmusters bleiben Beschreibungen oder Benutzungshandlungen innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag des Gebrauchsmusters außer Betracht, sofern sie auf der Ausarbeitung des Anmelders oder seines Rechtsnachfolgers beruhen (§ 3 GebrMG). Somit gilt die früher auch bei Patentanmeldungen vorgesehene 6-monatige Neuheitsschonfrist bei Gebrauchsmustern immer noch. Gegen ein eingetragenes Gebrauchsmuster können Dritte im Löschungsverfahren vorgehen.

In folgenden Ländern gibt es Gebrauchsmusterschutz:

 

Land

Laufzeit

Verlängerung

Angola

10 Jahre ab AT

5-5

Argentinien

10 Jahre ab AT

jährlich

Australien (petty-patent)

6 Jahre ab AT

-

Bolivien

10 Jahre ab AT

-

Brasilien

15 Jahre ab AT

-

Bulgarien

10 Jahre ab AT

jährlich

Chile

10 Jahre ab AT

-

China

10 Jahre ab AT

jährlich

Dänemark

10 Jahre ab AT

3-3-4

Deutschland

10 Jahre ab AT

3-3-2-2

Ecuador

10 Jahre ab AT

-

Finnland

10 Jahre ab AT

4-4-2

Frankreich

6 Jahre ab AT

jährlich

Georgien

8 Jahre ab AT

-

Ghana

7 Jahre ab AT

jährlich

Griechenland

7 Jahre ab AT

jährlich

Guatemala

10 Jahre ab AT

jährlich

Honduras

15 Jahre ab AT

5-5-5

Hong Kong

8 Jahre ab AT

4-4

Ungarn

10 Jahre ab AT

jährlich

Indonesien (petty-patent)

5 Jahre ab ET

-

Irland

10 Jahre ab AT

jährlich

Italien

10 Jahre ab AT

5-5

Japan

6 Jahre ab AT

jährlich

Kasachstan

8 Jahre ab AT

5-3

Kolumbien

10 Jahre ab AT

-

Korea (Süd)

15 Jahre ab AT

jährlich

Lesotho

7 Jahre ab AT

-

Macao (über Portugal)

15 Jahre ab AT

5-5-5

Malaysien

15 Jahre ab ET

5-5-5

Marokko

10 Jahre ab AT

-

Mexiko

10 Jahre ab AT

5-5

Mosambik

10 Jahre ab AT

jährlich

Niederlande (short term patent)

6 Jahre ab AT

jährlich

Österreich

10 Jahre ab AT

jährlich

OAPI

8 Jahre ab AT

5-3

Panama

10 Jahre ab AT

5-5

Peru

10 Jahre ab AT

-

Philippinen

7 Jahre ab AT

-

Polen

10 Jahre ab AT

5-5

Portugal

15 Jahre ab AT

5-5-5

Russ. Föderation

8 Jahre ab AT

5-3

Salvador

10 Jahre ab AT

jährlich

Slowak. Republik

10 Jahre ab AT

4-3-3

Slowenien (short term patent)

10 Jahre ab AT

5-5

Spanien

10 Jahre ab AT

jährlich

Taiwan

12 Jahre ab AT

jährlich

Thailand (petty patent)

10 Jahre ab AT

6-2-2

Tonga

7 Jahre ab AT

jährlich

Trinidad und Tobago

10 Jahre ab AT

-

Tschech. Republik

10 Jahre ab AT

4-3-3

Türkei

10 Jahre ab AT

jährlich

Uganda

7 Jahre ab AT

jährlich

Uruguay

15 Jahre ab AT

jährlich

Ver. Arabische Emirate

10 Jahre ab AT

jährlich

Vietnam

10 Jahre ab AT

jährlich

 

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