Neue Trends beim EPA zum Softwareschutz

 

Von Dr. Ralf Sieckmann

Das EPA hat sich seine Entscheidung, softwarenahe Erfindungen doch zu erteilen, nicht leicht gemacht. Die Entscheidung T 1173/97 vom 01.07.1998 zugunsten der IBM ist erst über 17 Monate nach der mündlichen Verhandlung im Amtsblatt des EPA veröffentlicht worden. Eine auszugsweise, die wichtigsten Einzelheiten enthaltende Kopie der Entscheidung aus dem Amtsblatt, die im Volltext auf der Homepage des EPA abgerufen werden kann, ist hier als pdf-file aufrufbar. Bemerkenswert ist, daß das EPA auch ausdrücklich den Schutz von Software auf Datenträgern als weitere Patentkategorie zuläßt, was den Nachweis von Patentverletzungen erleichtert. Die Entscheidung spricht für sich selbst.

In der Zwischenzeit hat das EPA, Beschwerdekammer unter T 0935/97 am 04.02.1999 ebenfalls zugunsten der IBM entschieden, daß neben
(i) einem Verfahren zur Anzeige von Informationen in einem Datenverarbeitungssystem und
(ii) dem Datenverarbeitungssystem auch
(iii) ein Computerprogrammprodukt auf einem Datenträger mit einem Computerprogrammcode zur Wiedergabe von Informationen in einem Mehrfenstersystem sowie
(iv) ein Datenträger mit dieser Software schützbar ist.

 

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