FernUniversität in Hagen
Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz



Flyer [1.2 MB]

 

Fernstudienkurs "Gewerblicher Rechtsschutz":

Zweisemestriger, vom BMBF geförderter Fernstudienkurs mit 14 Lehreinheiten zum gewerblichen Rechtsschutz und Innovationsmanagement:

Kurseinheiten des Wintersemesters
  1. Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz
  2. Patent und Gebrauchsmuster materiellrechtlich
  3. Patent und Gebrauchsmuster formalrechtlich
  4. Urheberrecht, Geschmacksmuster
  5. Arbeitnehmererfindungen
  6. Innovationsmanagement, Patentverwertung
  7. Praxisübung: Ausarbeiten einer Patentanmeldung
Kurseinheiten des Sommersemesters
  1. Überblick über die Kennzeichenrechte
  2. Schutz von Marken
  3. Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland
  4. Verletzung gewerblicher Schutzrechte
  5. Unlauterer Wettbewerb, Kartellrecht
  6. Recherchen im gewerblichen Rechtsschutz
  7. Aufbau einer Industriepatentabteilung

Studienbeginn ist jeweils der 1. Oktober des Jahres, Einschreibung vom 1. Juni bis 15. Juli, EUR 75, mit Verspätungsgebühr bis zum 15. August möglich, EUR 25. (Diese Informationen können sich ändern. Aktuelle Daten finden sich auf den Internetseiten der FernUni Hagen).  

Prüfungsankündigung
Die Klausur zum Erlangen des Zertifikats wird am Samstag, den 18. September 2010 von 12:00 bis 14:30 Uhr zentral an der Ruhr-Universität Bochum im Hörsaal HZO 10 stattfinden. Die Prüfungsnummer (PNR) ist 2979. Der Hörsaal HZO 10 liegt nahe dem Audi Max. Einen Lageplan des Hörsaals sowie eine Anfahrtsskizze erhalten sie hier:


Lernmaterial und Informationen:

Informationen und eine Demoversion der ersten Kurseinheit "Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz" finden Sie auf den Seiten der FernUniversität in Hagen unter

http://www.fernuni-hagen.de/IT/kurse/m21490/modul21490.html und https://vu.fernuni-hagen.de/lvuweb/lvu/app/Kurs/21491

In das aktuelle Kursmaterial, das Sie mit der Einschreibung in den Fernstudienkurs erhalten, haben sich Fehler eingeschlichen, die wir Ihnen in einer Übersicht zusammengestellt haben:     Zur Errata-Liste

Fachliche Fragen von Studenten zum aktuellen Kursmaterial können Sie unter unseren Frequently Asked Questions (FAQ) einsehen:     FAQ

 

Beschreibung des Fernstudienkurses:

Für Unternehmen, Wissenschaft und Forschung sind Kenntnisse über den Gewerblichen Rechtsschutz, d.h. über Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken von größter Bedeutung.

In Unternehmen und in Instituten muss zumindest ein Fachmann präsent sein, der sich mit dem Schutz von Erfindungen, Design und Marken auskennt. Nur dann kann frühzeitig erkannt werden, ob eine Anmeldung zu empfehlen und welche Schutzrechtsstrategie zu benutzen ist.

Es darf nicht versäumt werden, Neuentwicklungen anzumelden. Es muss aber auch verhindert werden, überflüssige Anmeldungen zu tätigen.

Ziel dieses Fernstudienkurses ist es, allen Interessierten den Gewerblichen Rechtsschutz und verwandte Gebiete näher zu bringen. Es wird praxisnahes Wissen zum Schutz und zur Verwertung von Innovationen vermittelt, damit dieses im Innovationsmanagement und in Patentabteilungen genutzt wird. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen ist es wichtig, dass zumindest ein Mitarbeiter sich auf diesen Gebieten auskennt.

Der

  • vom BMBF initiierte und geförderte,
  • von Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz entwickelte und geschriebene,
  • von Prof. Dr. H. Wupper umgesetzte und
  • von der FernUniversität Hagen angebotene
Kurs "Gewerblicher Rechtsschutz" führt zu grundlegenden Kenntnissen, so dass nach Abschluss des zweisemestrigen Fernstudienkurses der Absolvent in Unternehmen und Instituten als Patentingenieur oder Patentreferent tätig sein kann.


Dieser Kurs ist als Multimedia-Fernstudienkurs konzipiert. Er wendet sich an einen interessierten Personenkreis mit dem Ziel, dasjenige Wissen zu vermitteln, das zum Schutze technischer Ideen, Design und Marken erforderlich ist. Diese Wissensvermittlung kann
  • im Rahmen eines Erststudiums
    • Studierende der FernUniversität,
    • Zweithörer (Studierende anderer Hochschulen),
  • und im Rahmen der Weiterbildung
    • formalisiert, z. B. im Rahmen eines Zusatzstudiums,
    • offen, in Form eines Gasthörer-Studiums (hierfür ist keine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich)
erfolgen. Ordentlichen Studierenden wird nach erfolgreicher Prüfung mit einer entsprechenden Note im Zeugnis die Teilnahme bescheinigt, Gasthörer erhalten nach erfolgreichem Test ein Zertifikat. Die Studierenden sollen sich das Wissen vorzugsweise im Rahmen eines angeleiteten Selbststudiums aneignen.

Im Rahmen eines Hochschulstudiums -grundständiges Studium oder Weiterbildung- wendet sich dieser Kurs besonders an
  • Studierende der
    • Ingenieur-Wissenschaften
    • Informatik
    • Physik
    • Chemie
    • Medizin
    • Bio-Wissenschaften
    • Mathematik
    • Betriebswirtschaft
  • Ingenieure, Naturwissenschaftler, Betriebswirte, usw. in Unternehmen
  • Ingenieure, Naturwissenschaftler, Betriebswirte, usw. als freie Erfinder
  • Patentanwälte in der Ausbildung, Nutzung des Kurses als ergänzendes Material
Dies ist keine erschöpfende Aufzählung. Vielmehr wendet sich dieser Kurs auch im Rahmen eines Hochschulstudiums an weitere Personenkreise, die sich jedoch kaum als geschlossene Gruppen angeben lassen.

Der Kurs "Gewerblicher Rechtsschutz" führt zu grundlegenden Kenntnissen, so dass nach Abschluss des zweisemestrigen Fernstudienkurses der Absolvent in Unternehmen und Instituten als Patentingenieur oder Patentreferent tätig sein kann.

Informationen über das zwischen Winter- und Sommersemester am 5. März 2005 stattgefundene Seminar zum Fernstudium "Gewerblicher Rechtsschutz" an der FernUni in Hagen

 

Bitte beachten Sie:

  • Patentingenieur kann sich nur derjenige nennen, der ein Ingenieurstudium abgeschlossen hat. Ein auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes erfahrener Angestellter, der nicht Ingenieur ist, kann sich Patentreferent nennen.
  • Eine Rechtsberatung Dritter ist nur zugelassenen Anwälten gestattet. Ein Patentingenieur oder Patentreferent kann nur sein Unternehmen auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes beraten. Eine Beratung Dritter außerhalb seines Unternehmens verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz.

 

Presseinformationen und Statements:


Prof. Dr.-Ing. H.B. Cohausz / Prof. Dr.-Ing. H. Wupper (FernUni Hagen)
K. Weber (BMBF) / Prof. Dr. Dr. W. A. Halang (FernUni Hagen) / Th. Einsporn (IW Köln)

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Diese Seite wurde zuletzt geändert am 12.07.2010/ WI.
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