Ruhr-Universität Bochum
Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz
Dipl.-Ing. T. R. Wißgott

Vorlesung: (Nr. 137670)

"Gewerblicher Rechtsschutz: Patentwesen in den Ingenieurwissenschaften"
Mittwochs (alle 14 Tage) von 16.00 s.t. - 18.00 Uhr, Hörsaal HZ0 70.

Wintersemester 2016/2017 - Teil I:
Die Vorlesung wird im Wintersemester von Patentanwalt Dipl.-Ing. T. R. Wißgott gehalten

26.10.2016 Einführung
09.11.2016 Patente und Gebrauchsmuster materiellrechtlich
25.11.2016 Patente und Gebrauchsmuster formalrechtlich
07.12.2016 Patente und Gebrauchsmuster in der Praxis
21.12.2016 Einspruch, Nichtigkeitsklage, Löschung und Verletzungen
04.01.2017 Schutz im Ausland
18.01.2017 Geschmacksmuster, Urheberrecht

Sommersemester 2017 - Teil II:
Die Vorlesung wird im Sommersemester von Patentanwalt Prof. Dr. H. B. Cohausz gehalten

TBA  Arbeitnehmererfindungen, Hochschulerfindungen, betriebliches Vorschlagswesen
TBA  Kennzeichenrechte
TBA  Markenrechte
TBA  Unlauterer Wettbewerb, Kartellrecht
TBA  Recherchen im gewerblichen Rechtschutz
TBA  Innovationsmanagement, Patentverwertung, Fördermittel

 

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Prüfungsankündigung:

Termin der schriftlichen Prüfung: Freitag, 17.02.2017, 12-14 Uhr Hörsaal HZO 40
Termin der mündlichen Prüfung:  17.02.2017, ab 12:30 Uhr, Raum IC 04/440.

Bitte beachten Sie:

Für die Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt!

Die mündlichen Prüfung ist nur für Doktoranden vorgesehen.

Die Prüfung ist über beide Semester (Teil I und II) abzulegen und nimmt auf die in der Vorlesung vermittelten Inhalte Bezug. Es wird daher dringend empfohlen, beide Teile der Vorlesung zu hören. Die Prüfung wird in jedem Semester angeboten.

Studierende der Ingenieurwissenschaften können sich zur Prüfung nur noch über FlexNow anmelden. Studierende anderer Fakultäten können sich direkt beim Lehrstuhl für Produktentwicklung (LPE) der Fakultät für Maschinenbau im Sekretariat (Raum IC E1/181, Lage des Lehrstuhles: siehe www.lpe.rub.de) anmelden.

Das Ablegen der Prüfung ohne vorherige Anmeldung wird ggf. von den Prüfungsämtern nicht mehr akzeptiert. Eine Note/ Zertifikat kann in diesem Fall nicht vergeben/ ausgestellt werden.

Die mündliche Prüfung erfolgt in Gruppen mit maximal 4 Personen. Zu Beginn erfolgt zunächst die Gruppeneinteilung, anschließend folgt die Prüfung der ersten Gruppe. Wann die folgenden Gruppen an der Reihe sind, wird im Anschluss an die Gruppenbildung mitgeteilt. Für die Zuordnung zu einer Gruppe ist es wichtig, dass Sie zu Beginn des Prüfungszeitraums für die Gruppeneinteilung anwesend sind. Anderenfalls kann keine Prüfung stattfinden.

Wichtiger Hinweis für Studierende des Fachbereiches Maschinenbau:

Aufgrund der Reakkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge im Fachbereich Maschinenbau wurde festgelegt, dass für Studierende des Fachbereichs Maschinenbau ab WS13/14 die Vorlesung nur noch für Masterstudierende als nichttechnisches Wahlfach wählbar ist!

Dementsprechend ist eine Teilnahme an der schriftlichen Prüfung, für Studierende des Fachbereiches Maschinenbau, den Masterstudierenden und weiteren Studierenden anderer Fachbereiche vorbehalten.

Studierende der Fakultät Maschinenbau beachten bitte die Einschränkungen zur Prüfungsanrechnung (siehe Ankündigung auf der Startseite im Blackboardkurs).

Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung, der Zulassungsvoraussetzungen und Prüanrechnung fragen Sie zur Sicherheit bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt oder im Sekretariat des Lehrstuhls für Produktentwicklung LPE der Fakultät Maschinenbau nach, da uns Änderungen und Sonderregelungen nicht immer mitgeteilt werden.

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Diese Seite wurde zuletzt geändert am 08.02.2017WI ©COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT 1998-2017