Wird eine Erfindung oder ein neues Design auf einer Ausstellung oder Messe ausgestellt,
so kann der Tag des Ausstellungsbeginns als Priorität beansprucht werden (Ausstellungsgesetz).
Voraussetzung ist, dass die Anmeldung innerhalb von 6 Monaten ab
Ausstellungsbeginn beim
Patentamt eingereicht wird. Auch muss das Bundesjustizministerium
im Bundesgesetzblatt bekannt
gemacht haben, dass diese Ausstellung zu denjenigen gehört, bei
denen eine Prioritätsbeanspruchung
zugelassen wird.
In der Liste sind die zugelassenen
Ausstellungen aufgeführt.
Die Priorität einer Ausstellung kann aber nur bei Marken,
Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern
und in der Regel nicht bei Patenten beansprucht werden.
Eine Messepriorität kann für Patente nur zu Internationalen Ausstellungen
beansprucht werden, wenn diese
mindestens 3 Wochen und höchstens 6 Monate dauern und vorwiegend nicht
kommerzieller Art sind, siehe
Übereinkommen über Int. Ausstellungen Art. 2 und 4. Diese Voraussetzungen
sind bei allen üblichen deutschen
Messen und Ausstellungen nicht gegeben, auf denen technische Entwicklungen
ausgestellt werden.
Die Ausstellungspriorität kann ferner nicht für neue erfinderische Verfahren
beansprucht werden,
da durch Gebrauchsmuster Verfahren kraft Gesetz nicht schutzfähig sind.
Verfahren lassen sich nur durch
Patente schützen. Für Patente gibt es aber praktisch keine Ausstellungspriorität.
Checkliste für das Beanspruchen einer Ausstellungspriorität
Folgendes ist zu beachten bei der Beanspruchung einer
Ausstellungspriorität für eine Erfindung:
- Eine Ausstellungspriorität sollte nur in Notfällen genutzt werden.
Sicherer ist es vor Beginn einer Ausstellung die Erfindung zum Patent
oder Gebrauchsmuster und oft zusätzlich noch als Geschmacksmuster anzumelden.
- Für ein neues technisches Verfahren kann eine Ausstellungspriorität
nicht beansprucht werden. Hier immer vor der Ausstellung ein Patent anmelden.
- Das neue Produkt/Gerät/Vorrichtung/Marke muss auf dem Messestand
deutlich sichtbar präsentiert werden, so dass die Eigenschaften für
jeden Messebesucher erkennbar sind.
- Um nachweisen zu können, dass das neue Produkt/Gerät/Vorrichtung/Marke
auf dem Messestand ausgestellt wurde, sollte man sich dies von der
Messeverwaltung am ersten Messetag bestätigen lassen.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Ausstellungstag
beim Patentamt eingereicht und die Ausstellungspriorität muss in dieser
Anmeldung (innerhalb von 2 Monaten ab dem Anmeldetag) beantragt werden.
- Die Ausstellung/Messe muss in der
Liste enthalten sein.
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