Werke der
Literatur,
Wissenschaft,
Kunst und
Software
70
Jahre
nach Tod
des Urhebers
(C)
Copyright
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Design 12 Monate Schonfrist für
eigene Vorveröffentlichungen
Keine
Prüfung
25 Jahre
(D)*
GeschM
|
Technische
Erfindung
Prüfung
20 Jahre
(P)*
DBP
Patent
|
Technische
ErfindungKeine
Verfahren
6 Monate
Schonfrist für
eigene Vorveröffentlichungen
Keine Prüfung
10 Jahre
(U)*
DBGM
Gebrauchs-
muster
|
Marke für Waren,
Dienstleistungen,
Geschäftliche
Bezeichnungen
(Name, Firma),
und Werktitel
Prüfung
10 Jahre
alle 10 Jahre
verlängerbar
(R)
TM
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