Aufgrund
der immer internationaler werdenden Wirtschaftswelt
erhalten Fragen des Produkthaftungsrechts eine immer
größere Bedeutung. Oftmals verbergen sie sich
hinter technischen Details und entfalten sich erst im
Falle eines Schadens. Präventivberatung ist daher
genauso erforderlich wie konkrete Beratung im
Schadensfall und die Kooperation mit den
Versicherungen. Dementsprechend wird bei der Beratung
auch die Ablauforganisation auf Fragen und
Problemstellungen durchleuchtet, die später bei
einem konkreten Schaden auftreten könnten. Es wird
also zwischen Präventiv- und Abwehrmaßnahmen
unterschieden. Wichtig ist jedoch immer eine an den
Fragen der Produkthaftung orientierte
Betriebsorganisation mit speziellem Risikomanagement.
Dazu gehört u.a.:
- Qualitätssicherung
- Aufbau einer
Dokumentation
- Personelle
Maßnahmen (Bestellung eines
"Sonderbeauftragten")
- Bedeutung von und
Maßnahmen gegen US-Produkthaftpflichtklagen
- Institutionalisierte
Kontakte zu deutschen und US-Anwälten
- Abschluß einer
Produkthaftpflichtversicherung
- Versicherung des
Unternehmensleiters gegen
Produkthaftpflichtklagen
- Berücksichtigung
von Produkthaftpflichtklagen in der Bilanz
Die
EG-Produkthaftungsrichtlinie, das diese Richtlinie
ins deutsche Recht umsetzende
Produkthaftungsgesetz
sowie die aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch
entwickelten Produkthaftungsgrundsätze sind die
rechtlichen Grundlagen der Produkthaftung.
Weitere Informationen:
Produkthaftpflicht (Uni-Hamburg)