Produkthaftung

 

Aufgrund der immer internationaler werdenden Wirtschaftswelt erhalten Fragen des Produkthaftungsrechts eine immer größere Bedeutung. Oftmals verbergen sie sich hinter technischen Details und entfalten sich erst im Falle eines Schadens. Präventivberatung ist daher genauso erforderlich wie konkrete Beratung im Schadensfall und die Kooperation mit den Versicherungen. Dementsprechend wird bei der Beratung auch die Ablauforganisation auf Fragen und Problemstellungen durchleuchtet, die später bei einem konkreten Schaden auftreten könnten. Es wird also zwischen Präventiv- und Abwehrmaßnahmen unterschieden. Wichtig ist jedoch immer eine an den Fragen der Produkthaftung orientierte Betriebsorganisation mit speziellem Risikomanagement. Dazu gehört u.a.:

  • Qualitätssicherung
  • Aufbau einer Dokumentation
  • Personelle Maßnahmen (Bestellung eines "Sonderbeauftragten")
  • Bedeutung von und Maßnahmen gegen US-Produkthaftpflichtklagen
  • Institutionalisierte Kontakte zu deutschen und US-Anwälten
  • Abschluß einer Produkthaftpflichtversicherung
  • Versicherung des Unternehmensleiters gegen Produkthaftpflichtklagen
  • Berücksichtigung von Produkthaftpflichtklagen in der Bilanz

Die EG-Produkthaftungsrichtlinie, das diese Richtlinie ins deutsche Recht umsetzende Produkthaftungsgesetz sowie die aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch entwickelten Produkthaftungsgrundsätze sind die rechtlichen Grundlagen der Produkthaftung.

Weitere Informationen: Produkthaftpflicht (Uni-Hamburg)

 

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