Kleines Lexikon des Gewerblichen Rechtsschutzes

Bundespatentgericht

Das Bundespatentgericht trifft Entscheidungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen oder Patentabteilungen des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie über Nichtigkeitsklagen gegen erteilte Patente und im Zwangslizenzverfahren. Es hat seinen Sitz in München. Es ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Art. 96 Abs. 1 GrundG) und gehört wie der Bundesgerichtshof und das Deutsche Patent- und Markenamt zum Ressort des Bundesministeriums der Justiz. Die Senate des B. werden u.a. tätig bei Beschwerden gegen Entscheidungen, die das Deutsche Patent- und Markenamt zu Ungunsten des Anmelders bzw. Inhabers in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmustersachen trifft, sowie bei Einspruchs- und Widerspruchsbeschwerden.

Literatur:

  • Das Bundespatentgericht, Informationsschrift, herausgegeben von der Pressestelle des Bundespatentgerichts

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