Markenschutz im Ausland weiter erleichtert
 

Durch die jüngsten Beitritte weiterer Länder zum Madrider Markenabkommen (MMA) bzw. zum Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist der Zugang zu einem Markenschutz im Ausland weiter vereinfacht, schneller und kostengünstiger geworden.

Nunmehr kann auch in den unten aufgeführten Ländern ein Markenschutz über eine internationale Markenanmeldung erreicht werden. Bestehende internationale Marken können auf diese Länder ausgedehnt werden:

Australien (PMMA, seit 11.07.2001), Antigua und Barbuda (PMMA, seit 17.03.2001), Armenien (MMA, seit 19.10.2000), Bhutan (MMA + PMMA, seit 04.08.2000), Griechenland (PMMA, seit 10.08.2000), Japan (PMMA, seit 14.03.2000), Lettland (MMA, seit 05.01.2000), Singapur (PMMA, seit 31.10.2000), Ukraine (MMA, seit 29.12.2000). Die USA werden dem PMMA Ende 2001 beitreten.

 

Weitere Dokumente
Durchschnittliche Kosten von Inlands- und Auslandsmarkenanmeldungen
COPAT-Lexikon: Internationale Registrierung
Madrider Markenabkommen (MMA) im Volltext
Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) im Volltext

 

Zurück zur HOMEPAGE


Diese Seite wurde zuletzt geändert am 22.06.01/Me um 09:30 Uhr.
(c) Cohausz Hannig Dawidowicz & Partner 2001