US-Marke durch eine IR-Markenanmeldung
 

Bisher konnte ein Markenschutz in den USA nur durch eine nationale Markenanmeldung erreicht werden. Dies erforderte einen US-Anwalt und führte zu erheblichen Kosten. Voraussichtlich ab dem 2. November 2003 kann eine US-Marke über eine IR-Markenameldung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) erhalten werden. Damit kann die Markenanmeldung nicht nur beim US-Patentamt sondern auch bei der WIPO in Genf eingereicht werden. Dies vereinfacht das Anmeldeverfahren und spart Zeit und Kosten, sofern das US-Patentamt die IR-Marke nicht wegen älterer Marken oder wegen eines zu unbestimmten Warenverzeichnisses beanstandet.

Während eine IR-Marke nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) eine im Ursprungsland eingetragene Marke ("Heimatmarke" bzw. "Basismarke") erfordert, genügt nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) eine Markenanmeldung im Ursprungsland.

Folgendes sollte noch beachtet werden:

  • Die US-Marke muss innerhalb 6 Jahren ab Eintragung benutzt werden.
  • Die IR-Marke ist 5 Jahre an die Heimatmarke gebunden. Geht in diesem Zeitraum die Heimatmarke zugrunde, so kann noch eine nationale US-Markenanmeldung eingereicht werden, unter Beanspruchung der Priorität der IR-Marke.
  • Die Schutzdauer einer IR-Marke beträgt 10 Jahre und ist, wie bei Marken üblich, beliebig oft um 10 Jahre verlängerbar.

 

Weitere Dokumente
Durchschnittliche Kosten von Inlands- und Auslandsmarkenanmeldungen
COPAT-Lexikon: Internationale Registrierung
Madrider Markenabkommen (MMA) im Volltext
Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) im Volltext

 

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