Bisher konnte ein Markenschutz in den USA nur durch eine nationale Markenanmeldung
erreicht werden. Dies erforderte einen US-Anwalt und führte zu erheblichen Kosten.
Voraussichtlich ab dem
2. November 2003 kann eine US-Marke über eine IR-Markenameldung nach dem Protokoll
zum Madrider Markenabkommen (PMMA) erhalten werden. Damit kann die Markenanmeldung nicht
nur beim US-Patentamt sondern auch bei der WIPO in Genf eingereicht werden.
Dies vereinfacht das Anmeldeverfahren und spart Zeit und Kosten, sofern das US-Patentamt
die IR-Marke nicht wegen älterer Marken oder wegen eines zu unbestimmten
Warenverzeichnisses beanstandet.
Während eine IR-Marke nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) eine im Ursprungsland
eingetragene Marke ("Heimatmarke" bzw. "Basismarke") erfordert,
genügt nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) eine Markenanmeldung
im Ursprungsland.
Folgendes sollte noch beachtet werden:
- Die US-Marke muss innerhalb 6 Jahren ab Eintragung benutzt werden.
- Die IR-Marke ist 5 Jahre an die Heimatmarke gebunden. Geht in diesem Zeitraum
die Heimatmarke zugrunde, so kann noch eine nationale US-Markenanmeldung
eingereicht werden, unter Beanspruchung der Priorität der IR-Marke.
- Die Schutzdauer einer IR-Marke beträgt 10 Jahre und ist, wie bei Marken
üblich, beliebig oft um 10 Jahre verlängerbar.
Weitere Dokumente
Durchschnittliche Kosten von
Inlands- und Auslandsmarkenanmeldungen
COPAT-Lexikon: Internationale Registrierung
Madrider
Markenabkommen (MMA) im Volltext
Protokoll zum Madrider
Markenabkommen (PMMA) im Volltext