Bundespatentgericht
Das Bundespatentgericht trifft Entscheidungen auf dem Gebiet des
gewerblichen
Rechtsschutzes, über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen
oder Patentabteilungen des Deutschen
Patent- und Markenamtes sowie über
Nichtigkeitsklagen gegen
erteilte Patente und im Zwangslizenzverfahren.
Es hat seinen Sitz in München. Es ist ein Gericht der ordentlichen
Gerichtsbarkeit (Art. 96 Abs. 1 GrundG) und gehört wie der Bundesgerichtshof
und das Deutsche Patent- und Markenamt zum Ressort des Bundesministeriums der Justiz.
Die Senate des B. werden u.a. tätig bei Beschwerden gegen Entscheidungen,
die das Deutsche Patent- und Markenamt zu Ungunsten des Anmelders bzw. Inhabers
in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmustersachen trifft,
sowie bei Einspruchs- und Widerspruchsbeschwerden.
Literatur:
- Das Bundespatentgericht, Informationsschrift, herausgegeben von der
Pressestelle des Bundespatentgerichts