Rechtsschutz, gewerblicher
Begriff für den Schutz gewerblich-geistiger Leistungen. Hierzu gehören
das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Halbleiterschutz-,
Sortenschutz- und Markenrecht sowie Teile des Wettbewerbrechts. Diese
Rechte gelten jeweils nur national. Der internationale gewerbliche
Rechtsschutz wird durch eine größere Anzahl von Verträgen, u.a. durch
die Pariser übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums -PVü-,
durch das Madrider Markenabkommen
(Marken, Internationale Registrierung),
durch die VO des Rates der EU über die Gemeinschaftsmarke
(Gemeinschaftsmarke), durch das Haager Musterabkommen
(Geschmacksmuster),
durch das Europäische Patentübereinkommen
(Europäisches Patent),
durch das Gemeinschaftspatentübereinkommen
(Gemeinschaftspatent) und durch
den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Patentwesens
(PCT, Internationale Patentanmeldung) geregelt.
Literatur:
- Fischer, F.B.: Grundzüge des gewerblichen Rechtsschutzes
- Nirk, R.: Gewerblicher Rechtsschutz