Erfindung
Eine Erfindung ist eine neue technische Lösung, die eine das durchschnittliche
fachliche Können übersteigende geistige Leistung darstellt. Sie ist eine neue
Lehre für technisches Handeln.
Soll diese technische Lehre durch ein
Patent oder Gebrauchsmuster
geschützt werden, so muß sie nicht nur neu,
sondern auch gewerblich anwendbar sein, und sie muß
auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, § 1 PatG.
Im § 1
Gebrauchsmustergesetz wird von einem erfinderischen Schritt gesprochen. Eine
erfinderische Tätigkeit, früher Erfindungshöhe genannt, wird
dann anerkannt, wenn die Lösung sich für den Fachmann nicht in
naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt, § 4 PatG.
Die Vergütung einer Erfindung erfolgt bei in Anspruch genommenen
Arbeitnehmererfindungen. An einer Erfindung kann eine
Lizenz vergeben
werden, Patentverwertung.
Literatur:
- Fischer, F.B.: Grundzüge des gewerblichen Rechtsschutzes