DIN 34 / ISO 16016: Kennzeichnung von Schutzrechten
Inhaber von
Schutzrechten
sind bestrebt, sowohl auf Waren als
auch in der Werbung auf ihr Schutzrecht hinzuweisen. Zum einen
geschieht dies um andere davon abzuhalten, die betreffenden
Schutzrechte zu verletzen. Zum anderen erfolgt es, um Qualität
und Fortschritt ihrer Waren hervorzuheben.
Mit der DIN 34 wurden in Deutschland bzw. mit der ISO 16016 auf internationaler
Ebene folgende Kurzzeichen zur Kennzeichnung von Schutzrechten standardisiert:
Hilfreich ist es, wenn bei Patenten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern
hinter dem jeweiligen Buchstaben die Nummer des Schutzrechtes angegeben wird.
Bei Urheberrechtshinweisen wird üblicherweise die Jahreszahl der ersten
Veröffentlichung und der Name des Rechtsinhabers mitangeführt.
Die Kurzzeichen (P), (U) und (D) wurden von Dr. H.B. Cohausz entwickelt und
in die Normen eingeführt.
Literatur: