Patentanwalt
Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus und ist, wie der Rechtsanwalt, ein
unabhängiges Organ der Rechtspflege. Der Patentanwalt bearbeitet alle Angelegenheiten
bei der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung von
Patenten, Gebrauchsmuster,
Marken, Geschmacksmustern,
Sortenschutz- und
Halbleiterschutzrechten. Er vertritt dabei seine
Auftraggeber vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundessortenamt,
dem Bundespatentgericht, dem Europäischen
Patentamt, dem Europäischen Markenamt
und anderen nationalen und internationalen Behörden. Er wirkt
außerdem in allen Verfahren, bei denen Fragen des
gewerblichen Rechtsschutzes betroffen
sind, vor den ordentlichen Gerichten mit. Er berät auf den Gebieten
der Lizenz und des
Arbeitnehmererfinderrechtes.
Voraussetzung für den Beruf des Patentanwalts ist ein abgeschlossenes technisches
und/oder naturwissenschaftliches Universitätsstudium. An dieses Studium
schließt sich eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in der
Industrie, beispielsweise als Diplom-Ingenieur, an. Eine Promotion kann als
praktische Tätigkeit anerkannt werden. Schließlich ist eine
26-monatige juristische Ausbildung bei einem Patentanwalt oder in einer
Industrie-Patentabteilung zu durchlaufen, die mit einer 8-monatigen
Ausbildungszeit beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht
endet und mit dem Patentassessorexamen abschließt.
Ein paralleles, speziell für Patentanwaltsbewerber eingerichtetes
Jurastudium an der Fernuniversität Hagen ist obligatorisch und kann
während der juristischen Ausbildung parallel durchgeführt werden.
Literatur:
- Patente, Marken, Designs, Wirkungsbereiche des Patentanwalts,
Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V.
- Blätter zur Berufskunde, Patentanwalt, Bundesanstalt für Arbeit